Schulanmeldung

Nach der Verordung zur Gestaltung des Schulverhältnisses hat die Schulanmeldung im Frühjahr des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zu erfolgen.

 

Dieser Termin dient einer intensiven Beratung der Eltern um möglichen Defiziten des Kindes im sprachlichen, kognitiven und sozialen Bereich, sowie fehlender deutscher Sprachkenntnisse präventiv vorzubeugen.

 

Bei der Anmeldung zur Schulaufnahme sind das Familienstammbuch, bzw. die Geburtsurkunde vorzulegen und die Kinder vorzustellen.

 

Schulpflichtig für das Schuljahr 2023/2024 sind alle Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli 2016 bis zum 1. Juli 2017 geboren sind.

 

Darüber hinaus können Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli 2017 bis zum 1. Januar 2018 und seit einigen Jahren auch Kinder, die noch später geboren sind, auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife und die nötigen Fähigkeiten besitzen.

 

Die körperliche Schulfähigkeit wird von einer Schulärztin des Kreisgesundheitsamtes festgestellt.

 

Die entgültige Entscheidung zur Einschulung trifft die Schulleiterin. Dabei stützt sie sich auf:

- die Untersuchungsergebnisse der schulärztlichen  Untersuchung

- eine Beobachtung in Kleingruppen in der Schule

- die Beurteilungen der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten

- die Gespräche mit den Eltern

 

Kindern mit defizitären Sprachkenntnissen wird der Besuch des Vorlaufkurses, der ein Jahr vor der Einschulung an der Dalheimschule täglich zweistündig stattfindet, empfohlen. Die Eltern werden ausführlich darüber informiert, dass unzureichende deutsche Sprachkenntnisse ebenfalls zu einer Zurückstellung des Kindes für 1 Jahr führen können.

 

Kinder, die aufgrund ihres körperlichen und/oder psychischen/geistigen Entwicklungsstandes noch nicht schulfähig sind, haben die Möglichkeit, die Vorklasse der Dalheimschule zu besuchen.

 

Auch bereits eingeschulte Kinder können bis zum 31.12. des laufenden Schuljahres noch zurückgestellt werden und dann die Vorklasse besuchen, wenn festgestellt wurde, dass sie in der 1. Klasse noch nicht erfolgreich mitarbeiten können.